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Kurzfristige Beschäftigung von Schülern und …

Wissenswertes zur kurzfristigen Beschäftigung von Schülern - Merkblatt. Möglichkeit und Grenzen der Beschäftigung . Die Beschäftigung von Schülern, die noch Kinder, d. h. noch nicht 15 Jahre alt sind, und die Beschäftigung von Jugendlichen, die zwar älter sind, aber noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, ist im Grundsatz verboten.

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